Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die „Mehrwegangebotspflicht“. Damit hat die vorherige Bundesregierung eine ältere EU-Vorgabe umgesetzt, die eine Reduktion des Mülls, einen besseren Ressourcen- und Klimaschutz und eine Entlastung der Kommunen zum Ziel gesetzt hat.
Bereits im Vorfeld haben wir deutlich Kritik an der geplanten Umsetzung geäußert und teilen die Bedenken der wichtigen Umweltverbände.
Mit der Mehrwegangebotspflicht sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten
Leider gibt es hier zahlreiche Ausnahmen bezüglich der Unternehmen, aber auch der Verpackungen.
So sind Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche von der Regelung ausgenommen. Auch Verpackungen in Aluschalen und Pizzakartons sind von der Regel nicht betroffen.
Unser Kritikpunkt richtet sich aber primär um das Fehlen von Anreizmechanismen. Weder für den Verkäufer noch für den Konsumenten bringt es Vorteile, die Speisen in Mehrwegbehältern zu verkaufen, bzw. zu kaufen.
Vielmehr ist es für Konsumenten umständlich, einen Becher wieder zu der entsprechenden Filiale zurückzugeben und auch für den Anbieter ist das mit Aufwand verbunden.
Ohne Anreizmechanismen kann ein solches Gesetz aber keine Vorteile entfalten.
- Es werden weiterhin riesige Mengen an Verpackungsmüll weggeworfen
- Ressourcen werden vernichtet
- Die Umwelt wird geschädigt
- Die Kommunen haben weiterhin hohe Ausgaben für die Entsorgung des Mülls aus der Umwelt und aus öffentlichen Mülleimern
Wir haben uns sehr darüber gewundert, dass die Kommunen gegen diese unwirksame Ausgestaltung des Gesetzes nicht protestiert haben. Letztlich sind es die Kommunen, die die Kosten für den Fastfood-Müll zu tragen haben, denn dieser Müll wird entweder in die Umwelt geworfen, oder landet in einem öffentlichen Mülleimer.
Also haben wir bei den Kommunen zum Jahresbeginn nachgefragt, ob sie Maßnahmen ergreifen wollen, um dem Gesetz doch noch eine gewisse Wirkung zu geben.
Hier sehen wir als Möglichkeiten:
- Die Einführung einer lokalen Einwegverpackungssteuer (nach dem Vorbild von Tübingen)
- Die Unterstützung für ein Poolpfandsystem bei kommunalen Veranstaltungen
- Weitere Maßnahmen, die die Attraktivität von Mehrweg fördern. Das können Verbote von Einwegverpackungen in bestimmten Bereichen sein, aber auch der Abbau öffentlicher Mülleimer.
Weiter schlagen wir vor, dass die Kommunen die Kosten für Müll transparent machen und aufzeigen, welche Summen an Steuergeld für wilden Müll, Littering aber auch für öffentliche Mülleimer ausgegeben werden.
Nur 3 Gemeinden haben geantwortet
Von den 52 Gemeinden im Saarland haben bis heute nur 3 Gemeinden geantwortet (St. Ingbert, Saarbrücken und Mandelbachtal).
Das zeigt, dass trotz der hohen und immer weiter steigenden Kosten die Kommunen scheinbar keinen Handlungsbedarf sehen, oder diesen noch nicht erkannt haben.
Die 3 Gemeinden, die nun eine Antwort geschrieben haben, sehen aktuell keine erfolgversprechenden Handlungsoptionen mit einer kommunalen Einwegverpackungssteuer nach Vorbild von Tübingen, da hier aktuell McDonalds gegen die Stadt Tübingen klagt und in erster Instanz gewonnen hat.
Was uns auch erstaunt hat, ist die mangelnde Kostentransparenz in den Kommunen selbst. Wie viel Steuergeld für die Entsorgung des Mülls aus öffentlichen Mülleimern tatsächlich ausgegeben wird, wird von den Kommunen nicht gesondert erfasst. Vermutlich ist dies auch einer der Gründe für das mangelnde Problembewusstsein.
Dies macht die Situation noch dramatischer, denn auf Bundesebene wäre es sehr leicht gewesen, rechtlich sichere Anreizmechanismen für die Verwendung von Mehrweg zu setzen.
Letztlich sollten aber die Kommunen ein Interesse haben, das Geld der Bürger für sinnvolle Investitionen auszugeben, statt eine asoziale Form der Ressourcenvernichtung auf unfaire Weise finanziell noch zu unterstützen.
Gerne treten wir hier mit den Kommunen in einen Dialog und teilen unsere Erfahrungen zu dem Thema.
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